Die Grundlage unserer Escort-Angebote

Prostituiertenschutzgesetz

Als Qualitätsanbieter mit Sitz in Deutschland ist es der Cherry Lifestyle UG besonders wichtig, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und gleichzeitig ein sicheres, diskretes sowie respektvolles Umfeld für Escort-Damen und Kunden zu gewährleisten. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) hat für uns daher einen besonders hohen Stellenwert – insbesondere ist hierbei auf diese, wichtigen Vorgaben hinzuweisen →

  • Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) – Kondompflicht

    Ein wesentlicher Bestandteil des Prostituiertenschutzgesetzes ist die verpflichtende Verwendung von Kondomen bei sexuellen Dienstleistungen. Diese gesetzliche Regelung dient dem Schutz aller Beteiligten und ist für uns selbstverständlich verbindlich.

    Alle über Cherry Lifestyle vermittelten Escort-Damen arbeiten ausschließlich unter Einhaltung dieser Vorschrift. Sexuelle Dienstleistungen ohne Kondom sind daher grundsätzlich ausgeschlossen. Wir bitten unsere Kunden, diese gesetzliche Regelung zu respektieren und keine entsprechenden Anfragen zu stellen. Dies gilt für sämtliche Formen sexueller Handlungen, einschließlich vaginalem, analem sowie oralem Verkehr.

    Anfragen, die ausdrücklich Leistungen ohne Kondom wünschen, werden von uns nicht beantwortet oder bearbeitet. Unsere Escort-Damen sind mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut und verpflichtet, diese konsequent einzuhalten. Sollte eine Situation entstehen, in der gegen diese Vorschriften verstoßen werden soll, behalten sich die Damen selbstverständlich vor, die Dienstleistung abzulehnen oder jederzeit abzubrechen.

    Mehr zur Kondompflicht erfahren →

  • Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) – Anmeldepflicht

    Seit dem 1. Juli 2017 gilt in Deutschland das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). Ein zentraler Bestandteil dieses Gesetzes ist die Anmeldepflicht für Personen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten (§ 3 ProstSchG).

    Cherry Lifestyle UG legt großen Wert darauf, dass alle Escort-Damen, die über unsere Plattform vermittelt werden, diese gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dazu gehört eine gültige Anmeldebescheinigung nach dem Prostituiertenschutzgesetz sowie der Nachweis über eine gesundheitliche Beratung beim zuständigen Gesundheitsamt.

    Durch die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben stellen wir sicher, dass alle Dienstleistungen in einem rechtlich geregelten und verantwortungsvollen Rahmen stattfinden. Sollten Sie Fragen zu diesen Regelungen oder zu unseren Abläufen haben, steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung.

    Wir unterstützen unsere Damen gerne bei der Anmeldung und Beantragung der relevanten Unterlagen bzw. Dokumente zur Ausübung der Leistungen.

    Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne.

    Mehr zur Anmeldepflicht erfahren →

Prostituiertenschutzgesetz

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